• Parkvorschriften

Parkvorschriften

ARTIKEL 1. GELTUNGSBEREICH

  1. Mit dem Betreten des Dierenrijks akzeptieren Sie die Gültigkeit der vorliegenden Parkordnung und sind verpflichtet, alle Vorschriften und die von den Mitarbeitern des Dierenrijks erteilten Weisungen genau zu befolgen.
  2. Für alle Fälle und/oder Situationen, die von dieser Parkordnung nicht erfasst sind, behält sich Dierenrijk das Recht vor, mündlich und/oder schriftlich ergänzende Regelungen zu erlassen, an die die Besucher gebunden sind.
  3. Im Sinne dieser Parkordnung zählen zum „Dierenrijk“ und zum „Park“ auch die Gastronomieeinrichtungen, Parkplätze und Fahrradstellplätze.
  4. Diese Parkordnung wurde erstellt, um die AOrdnung und Sicherheit innerhalb des Dierenrijks zu gewährleisten.
  5. Sollte aus irgendeinem Grund eine Differenz zwischen den Regelungen in dieser Version der Parkordnung und der deutschen Übersetzung der Parkordnung auftreten, haben die Regelungen in der niederländischen Version der Parkordnung Vorrang.

ARTIKEL 2. ZUGANG UND AUFENTHALT

  1. Der Park ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte und über die dafür vorgesehenen Zugangstore zugänglich. Wenn Sie dazu aufgefordert werden, müssen Sie diese Eintrittskarte auch im Park vorzeigen.
  2. Die Eintrittskarten gelten nur an dem auf der Eintrittskarte genannten Datum und während der an der Kasse angezeigten Öffnungszeiten. Dierenrijk ist berechtigt, die Öffnungszeiten zu ändern.
  3. Kinder unter 10 Jahren dürfen den Park nur unter ständiger Aufsicht und in Begleitung eines Erwachsenen (im Alter von mindestens 18 Jahren) betreten.
  4. Dierenrijk ist berechtigt, den Park ganz oder teilweise zu schließen, ohne zu einer Erstattung an die Besucher verpflichtet zu sein.
  5. Es ist nicht gestattet, (Haus-)Tiere in den Bereich des Parks hinter den Kassen mitzubringen. Für Hunde ist ein Zwinger auf dem Parkplatz des Dierenrijks vorhanden. Für Blindenhunde gilt eine Ausnahme; diese sind zugelassen, wenn die Bedingungen dafür erfüllt sind.
  6. Es ist nicht gestattet, ein Fahrrad, einen Tretroller, ein Laufrad, ein Dreirad, Rollschuhe, Skateboards und/oder – nach dem Ermessen des Dierenrijks – ähnliche Fahrzeuge in den Bereich des Parks hinter den Kassen mitzunehmen.
  7. Autos müssen auf dem Parkplatz auf den markierten Plätzen geparkt werden, Fahrräder und Mopeds müssen auf dem Fahrradstellplatz abgestellt werden.
  8. Bevor Sie das Gelände des Dierenrijks verlassen, müssen Sie ein Ausfahrtticket kaufen. Diese Ausfahrttickets sind an den Kassen erhältlich.
  9. Es ist nicht gestattet, auf oder über Mauern und Zäune zu klettern.
  10. Abfälle müssen in die dafür vorgesehenen Abfallbehälter geworfen werden.
  11. In den Gastronomiebetrieben besteht eine Verzehrpflicht. Es ist nicht gestattet, in den Gastronomiebetrieben selbst mitgebrachte Lebensmittel oder Getränke zu konsumieren.
  12. Es ist nicht gestattet, den Park mit Tonwiedergabegeräten zu betreten.
  13. Die Besucher sind verpflichtet, im Park gefundene Gegenstände bei den Mitarbeitern des Dierenrijks abzugeben.
  14. Werbeaktionen, Publikumsbefragungen, Zählungen, Sammlungen und das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sind auf dem Gelände des Dierenrijks nicht gestattet, sofern hierfür keine schriftliche Genehmigung der Geschäftsleitung erteilt wurde.
  15. Die Äußerung von (Glaubens-)Überzeugungen oder die Abhaltung von Demonstrationen sind auf dem Gelände des Dierenrijks nicht gestattet, sofern hierfür keine schriftliche Genehmigung der Geschäftsleitung erteilt wurde.
  16. Im gesamten Dierenrijk gilt ein Rauchverbot. Rauchen – einschließlich des Rauchens von E-Zigaretten und Vapes – ist daher im Park nicht gestattet. Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen erlaubt.

ARTIKEL 3. BILD- UND/ODER TONAUFNAHMEN

  1. Dierenrijk ist berechtigt, Bild- und/oder Tonaufnahmen des Parks und der Personen zu erstellen (oder erstellen zu lassen), die sich im Park oder in dessen Umgebung aufhalten. Dierenrijk und die mit ihm verbundenen Unternehmen sind berechtigt, diese Aufnahmen zu verwenden und zu veröffentlichen, beispielsweise für Werbezwecke. Selbstverständlich werden Dierenrijk und die mit ihm verbundenen Unternehmen hierbei mit der gebotenen Sorgfalt vorgehen. Dierenrijk und die mit ihm verbundenen Unternehmen schulden für die Verwendung und Veröffentlichung der Aufnahmen den hierauf abgebildeten Personen keine Entschädigung. Wenn Sie nicht auf ein Bild geraten wollen, meiden Sie bitte solche Orte, an denen Sie einen Kameramann, ein Filmteam und/oder einen Fotografen bei der Arbeit sehen.
  2. Es ist nicht gestattet, im Park Ton-, Foto- und/oder Filmaufnahmen oder anderes Bildmaterial für gewerbliche Zwecke herzustellen, sofern hierfür keine schriftliche Genehmigung der Geschäftsleitung des Dierenrijks erteilt wurde.

ARTIKEL 4. TIERE

  1. Das Füttern der Tiere ist strengstens verboten. Nur an den gekennzeichneten Stellen dürfen die dort anwesenden Tiere mit Futter aus den hier aufgestellten Futterautomaten gefüttert werden.

ARTIKEL 5. SICHERHEIT UND HAFTUNG

  1. Dierenrijk ist berechtigt, Besuchern, bei denen davon auszugehen oder zu befürchten ist, dass sie die Ruhe, Ordnung und/oder Sicherheit des Parks stören (werden), den Zugang zu verweigern, ohne dass Dierenrijk zu einer Erstattung verpflichtet ist. Bei strafbaren Handlungen (oder einem Verdacht hierauf) erfolgt eine Anzeige bei der Polizei.
  2. Dierenrijk verwendet Videokameras, im Interesse Ihrer und unserer Sicherheit.
  3. Der Besuch des Dierenrijks erfolgt ganz und gar auf eigene Gefahr.
  4. Innerhalb des Parks können Sie sich in der Nähe der Tiere und an den gekennzeichneten Stellen sogar zwischen diesen aufhalten. Wir weisen darauf hin, dass die Tiere ein unvorhersehbares Verhalten an den Tag legen können, durch das Sie Verletzungen oder Sachschäden erleiden können. Wenn Sie den Park betreten, akzeptieren Sie dieses Risiko.
  5. Dierenrijk übernimmt keine Haftung für Personenschäden und/oder Diebstahl, Verlust oder Schäden am Eigentum seiner Besucher, die während und/oder infolge des Besuchs des Parks entstehen, außer wenn diese Schäden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Dierenrijks (bzw. dessen Management) zurückzuführen sind.
  6. Dierenrijk haftet in keinem Fall für Folgeschäden, zu denen auch betriebliche Schäden und Einkommensverluste zählen.
  7. Soweit Dierenrijk sich nicht auf die genannten Haftungsbeschränkungen berufen darf, gilt die Regelung, dass der Park maximal in Höhe des Betrages haftet, der in dem betreffenden Fall von der Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird, zuzüglich der Selbstbeteiligung.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt im Dierenrijk!
Management und Mitarbeiter des Dierenrijks.

 

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